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BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer akzessorischen Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen nach dem Tod einer in § 27 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über Vertriebene und Flüchtlinge (BVFG) bezeichneten Person; Anspruchsvoraussetzungen für einen Abkömmling eines Spätaussiedlers auf Erteilung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 10 S 498/06
- BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 47.03
Aufnahmeverfahren, im Wege des - verlassen; Aufnahmebescheid, Einbeziehung in -; …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
2 1. Da die Klägerin zu einem Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist (August 2001), zu dem die Person, in deren Aufnahmebescheid sie unter dem 15. April 1997 einbezogen worden war, bereits verstorben war (Tod der Mutter im November 1998), hat der Verwaltungsgerichtshof sein klageabweisendes Urteil zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. November 2004 BVerwG 5 C 47.03 Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 12 m.w.N.) gestützt. - BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
Die Behauptung der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 BVerwG 5 C 10.01 abgewichen, stellt sich vor diesem Hintergrund der Sache nach als Vorwurf dar, das Bundesverwaltungsgericht sei mit seiner (späteren) Rechtsprechung zum Unwirksamwerden von Einbeziehungsbescheiden als Folge des Todes der Bezugsperson auch von dem (früheren) Urteil vom 12. Juli 2001 abgewichen. - BVerwG, 06.06.2003 - 5 B 19.03
Antrag auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung ; Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
Die sinngemäß aufgeworfene Frage ist, wie dargelegt, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in für die Beschwerde negativer Weise ohne weiteren Klärungsbedarf auch für den Fall, dass die Bezugsperson erst im Bundesgebiet verstorben ist (s.a. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2003 BVerwG 5 B 19.03 ) bereits geklärt; das Beschwerdevorbringen gibt zu einer erneuten Behandlung dieser Frage in einem Revisionsverfahren keinen Anlass.
- BVerwG, 22.07.2008 - 5 B 62.08
Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf den die Mutter der Klägerin betreffenden Beschluss vom 18. Juli 2008 in dem Verfahren BVerwG 5 B 61.08, welcher dem Prozessbevollmächtigen der Klägerin zugeht.